Ermöglichen Sie uns auch in ihrer Firma 20-30 min im Bereich der Gesundheitsversorge tätig zu sein.
Wir sind qualifiziert gemäß §3 Nr.34 EstG, §20 und §125 SGB V und können somit die steuerfreie, betriebliche Gesundheitsvorsorge im Rahmen der betrieblichen Förderung durchführen.
Diese Investition macht sich garantiert bemerkbar, indem die Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter erhalten bleibt, Krankschreibungen verringert werden und die Kreativität und Motivation angekurbelt wird.